Das Familienrecht regelt das Recht zwischen Verwandten untereinander und ist im 4. Buch des BGB geregelt.
Es umfasst insbesondere:
- Scheidungsrecht und Folgesachen, insbesondere Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt)
- Kindesunterhalt
- sowie sonstige Unterhaltstatbestände – vor allem in jüngerer Zeit die Problematik des Elternunterhaltes
- Kindschaftsrecht – elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Umgangsrecht
- Familienrechtliche Vereinbarungen – Ehevertrag sowie Partnerschaftsvertrag
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Adoptionen
Sie haben Fragen? Herr Rechtsanwalt Radowsky berät Sie gern in einem Gespräch und erarbeitet mit Ihnen Lösungen für Ihr Problem.