Familienrecht

Das Familienrecht regelt das Recht zwischen Verwandten untereinander und ist im 4. Buch des BGB geregelt.

Es umfasst insbesondere:

  • Scheidungsrecht und Folgesachen, insbesondere Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt)
  • Kindesunterhalt
  • sowie sonstige Unterhaltstatbestände – vor allem in jüngerer Zeit die Problematik des Elternunterhaltes
  • Kindschaftsrecht – elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Umgangsrecht
  • Familienrechtliche Vereinbarungen – Ehevertrag sowie Partnerschaftsvertrag
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Adoptionen



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