Sie hatten einen Unfall? – Was tun?
Regel 1: Sofort Anhalten
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt. Verlässt ein Unfallbeteiligter unerlaubt den Unfallort, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus wird der Unfallflüchtige regelmäßig als zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet angesehen und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Regel 2: Unfallort sichern
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit.
Bei einem geringfügigen Unfall (Sachschaden bis etwa 500,00 Euro) unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden.
Regel 3: Erste Hilfe
Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten.
Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden.
Regel 4: Notfallmeldung
Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten:
– Wer meldet den Unfall? (Name)
– Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen)
– Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
Regel 5: Unfallprotokoll fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen
Zunächst sollte ein Unfallprotokoll erstellt und Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Photos machen.
Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Regel 6: Kein Schuldanerkenntnis abgeben / Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben.
Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Sie können sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.
Regel 7: Schaden
So schnell wie möglich müssen die Schäden am Fahrzeug festgestellt werden. Dies kann durch jede Fachwerkstatt erfolgen. Übersteigt der Schaden jedoch die Bagatellgrenze (ca. 500,00 Euro), muss die Schadensfeststellung ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger vornehmen.
Regel 8: Versicherung
Der Unfallverursacher sollte umgehend seine eigene Haftpflichtversicherung informieren.
Auch wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat, empfiehlt es sich, die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall zu unterrichten, damit sie bei Anfragen durch die Gegenseite vorbereitet ist.
Regel 9: Unfallregulierung
Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche Probleme auf. Unwissenheit und falsches Verhalten nach dem Unfall und bei der Unfallregulierung führt schnell zu Rechts- und finanziellen Nachteilen.
Deshalb sollte der Geschädigte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln lässt. Der von der gegnerischen Versicherung angebotenen Hilfe bei der Unfallregulierung sollte mit Vorsicht begegnet werden, da die „Hilfe“ in aller Regel weder selbstlos noch im alleinigen Interesse des Geschädigten erfolgt.
Will man daher Rechtsnachteile und finanzielle Einbußen vermeiden, sollte man sich nach einem Verkehrsunfall an uns (Schwerpunkt: Verkehrsrecht) wenden und mit ihm die Unfallregulierung bzw. weitere Vorgehensweise besprechen.
Sollten Sie Beratung oder Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin.